Nachdem bereits im Herbst letzten Jahres die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben hat, unterstützt jetzt auch die Schwesterkommission des Nationalrates die Vorstösse. Die Standortkantone und die ganze Branche freuen sich über den Entscheid, welcher ein wichtiges Zeichen setzt für die Erhaltung der Selbstversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker. Der Gesetzgebungsprozess für eine konkrete Lösung nach Ablauf der bisherigen Massnahmen ab 2026 kann nun gestartet werden.
Die WAK des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2024 den beiden Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern Folge gegeben. Sie folgt damit ihrer Schwesterkommission im Ständerat. Die beiden Initiativen fordern die Erhaltung des Selbstversorgungsgrades mit Schweizer Zucker auf dem aktuellen Niveau. Mit diesem Entscheid wird die Voraussetzung geschaffen, innovative, nachhaltige Lösungen für die Zuckerwirtschaft ab 2026 zu finden und die Landesversorgung mit nachhaltigem Schweizer Zucker zu sichern. Die Branche nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis und bedankt sich bei den Initianten, den Kantonen Thurgau und Bern sowie den Standortgemeinden der Fabriken, Frauenfeld und Aarberg.
Text: Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer, Schweizer Zucker AG, Schweizer Bauernverband