Betriebshilfe
Eine Betriebshilfe ist für viele Betriebsleiter die letzte Chance, den Betrieb in einem Notfall weiterführen zu können. Oft sind sich die Betriebsleiter der Wichtigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebshilfedienstes nicht bewusst, solange keine Krankheit oder Unfall die Situation auf ihrem Betrieb verändern. Es ist im Sinne des VTL, des TMP und des MRO, dass der Betriebshilfedienst im Kanton Thurgau erhalten bleibt und bei Notfalleinsätzen in der Landwirtschaft funktioniert.
Der Betriebshilfedienst dient hauptsächlich Betriebsleitern, welche sich in einer Notlage befinden. Eine Notlage besteht, wenn der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, selbst auf dem Betrieb zu arbeiten. Als Notlage gilt auch der Todesfall des Betriebsleiters oder eines Familienmitgliedes (Ehefrau, Kinder). Weiter kann der Betriebshilfedienst auch bei Ferien, während Militärdienst oder für Arbeitsspitzen angefragt werden. Notfalleinsätze werden immer prioritär behandelt.
Der Fonds beschränkt sich auf Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter aus dem Kanton Thurgau.
Finanziert wird der BH-Fonds wird von der Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten TMP, dem Verband Thurgauer Landwirtschaft VTL, dem kantonalen Landwirtschaftsamt und dem Maschinenring Ostschweiz MRO.
Kontakt
Maschinenring Ostschweiz
Frauenfelderstrasse 12
9545 Wängi
Telefon +41 52 369 50 30
ostschweiz@maschinenring.ch
Hilfe auf dem Hof