Aufgrund verschiedener Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe) bei Möwen in den Kantonen St. Gallen und Zürich hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende Mai 2023 das Gebiet der ganzen Schweiz als Beobachtungsgebiet ausgeschieden. Nun wurde auch bei frei lebenden Wildvögeln im Kanton Thurgau das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Das Veterinäramt hat die erforderlichen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen ergriffen und das betroffene Gebiet um die Lengwiler Weiher als Kontrollgebiet ausgeschieden. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Veterinäramt Kanton Thurgau
Vergangene Woche wurden bei den Lengwiler Weihern bei Kreuzlingen mehrere Flussseeschwalben tot aufgefunden. Die vom Veterinäramt veranlasste Beprobung hat ergeben, dass die Tiere an der Vogelgrippe verendet sind. In Rücksprache mit dem BLV hat das Veterinäramt das betroffene Gebiet im Umkreis von einem Kilometer um den Fundort als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet ausgeschieden. Dort gelten für Geflügelhaltungen erhöhte Präventionsmassnahmen. Die betroffenen Geflügelhalterinnen und -halter wurden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und informiert. Die erforderlichen Massnahmen konnten bereits weitestgehend umgesetzt werden. Das restliche Kantonsgebiet bleibt unverändert Beobachtungsgebiet. Dort gilt weiterhin die seit 27. Mai 2023 generell gültige Melde- und Aufzeichnungspflicht: − Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter müssen ausgeprägte Atembeschwerden bei Tieren in ihrer Geflügelhaltung, einen Rückgang der Legeleistung oder eine Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme einer Tierärztin oder einem Tierarzt melden. Diese melden nach zusätzlicher fachlicher Beurteilung die Geflügelhaltung gegebenenfalls dem Veterinäramt. − Tierhalterinnen und Tierhalter, die 100 und mehr Stück Geflügel halten, müssen zusätzlich Aufzeichnungen zu verendeten Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen machen.
Registrierungspflicht
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden (tvd-koordination@tg.ch oder https://landwirtschaftsamt.tg.ch). Weitere Infos unter https://veterinaeramt.tg.ch.