Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz, dank denen die Schweizer Zuckerproduktion gestützt werden soll. Gerade im Kanton Thurgau sei der Zuckerrübenanbau ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft, schreibt er an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats.
Nachdem die EU 2017 die Zuckerproduktionsmengen freigab und die Exportbeschränkung aufhob, sanken die Zuckerpreise in der EU deutlich. Dadurch – und zusätzlich durch die Stärke des Schweizer Frankens – geriet auch der Zuckerpreis in der Schweiz unter Druck. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats will die Schweizer Zuckerproduktion deshalb stützen und zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes anpassen: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher.
Der Regierungsrat begrüsst den vorliegenden Gesetzesentwurf sowie die Parlamentarische Initiative Bourgeois «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft», auf welcher der Gesetzesentwurf fusst. Gesamthaft solle die Anbaufläche von Zuckerrüben in der Schweiz nicht weiter sinken, sonst sei die Auslastung der beiden Zuckerfabriken gefährdet, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission. Die Inlandversorgung würde weiter sinken und die Nahrungsmittelindustrie müsste auf den Swissness-Vorteil «Schweizer Zucker» verzichten. Der Zuckerrübenanbau sei auch ein wichtiger Bestandteil der Thurgauer Landwirtschaft. «Nebst den Produzenten, die sich auf den Zuckerrübenanbau spezialisiert haben, hängen alleine im Kanton Thurgau einige Hundert Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Betrieben davon ab. Im Jahr 2019 lieferten 521 Thurgauer Zuckerrübenproduzenten rund 13 Prozent der in der Schweiz produzierten Zuckerrübenmenge ab», schreibt der Regierungsrat.
Ausserdem sei die Zuckerrübe eine wichtige Kulturpflanze, die zum vielfältigen Kulturland und zu den vielfältigen Fruchtfolgen einen Beitrag leiste. Nebst dem generellen Preisdruck seien mit dem Verbot der Zuckerrüben-Saatgutbeizung Konkurrenznachteile für Schweizer Bauern und die Schweizer Nahrungsmittelindustrie entstanden, weil zahlreiche EU-Länder entsprechende Ausnahmebestimmungen erlassen hätten. Dadurch produzierten Schweizer Landwirte weitaus ökologischere Zuckerrüben als die EU.