Die interne Konsultation bei den Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm bestätigt die neuen Bildungsmodelle für Landwirt:innen EFZ und Weinfachleute EFZ im Grundsatz. Es kamen verschiedene Verbesserungsvorschläge zu einzelnen
Elementen, die nun diskutiert werden.
Text: OdA AgriAliForm
Wie soll die neue Grundbildung bei den Berufen der Landwirtschaft aussehen? Alle Mitgliedorganisationen der OdA AgriAliForm, die Junglandwirte, die Schulleiterkonferenz SLK sowie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) nutzten die Gelegenheit, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen. Beim Beruf LandwirtIn EFZ gibt es ein klares Bekenntnis zum vorgeschlagenen Bildungsmodell mit Fachrichtungen, das aber noch optimiert werden muss. Unter anderem gilt es, die Anzahl Lektionen in den Fachrichtungen nochmals zugunsten einer breiteren Grundausbildung zu prüfen. Die Anzahl der Fachrichtungen ist mit sechs an der Obergrenze. Die vorgeschlagenen 1440 Schullektionen in drei Lehrjahren sollen auf 1500 erhöht werden. Bei den überbetrieblichen Kurstagen ist eine Begrenzung auf maximal 12 Tage gewünscht. Für die Handlungskompetenzen und Leistungsziele der künftigen EFZAbsolventen gingen für alle Berufe konstruktive Verbesserungsvorschläge ein, speziell auch um die Ziele einer noch nachhaltigeren Landwirtschaft zu erreichen. Nach Abschluss der Lehre sollen die jungen Berufsleute einen Betrieb konventionell oder biologisch bewirtschaften können. Um die erhaltenen Eingaben zu besprechen, finden in den nächsten Monaten bereinigende Workshops pro Beruf bzw. pro Fachrichtung statt. Für die gemeinsamen, berufsübergreifenden Handlungskompetenzen gibt es einen eigenen Workshop. Diese Arbeit soll bis Oktober 2023 abgeschlossen sein. Die neue Bildungsverordnung und die revidierten Bildungspläne sind das Eine. Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es aber noch ein Informations- und Ausbildungskonzept, Dokumente für die Lernortkooperation sowie Ausbildungsprogramme für die Betriebe und die überbetrieblichen Kurse. Schliesslich gilt es den Schullehrplan zu erarbeiten, der wiederum als Grundlage für die Lehrmittel dient. Um auch für die Erarbeitung der neuen Lehrmittel ausreichend Zeit zu haben, ist die Umsetzung der neuen Bildungsverordnung ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.