Mist sämtlicher Tiergattungen, der auf ein Stoppelfeld ausgebracht wird, muss innerhalb von einem Tag eingearbeitet werden. Dies ist seit der Umsetzung des Massnahmenplans Ammoniak im Thurgau zwingend. Als Einarbeitung gelten das Pflügen, Grubbern oder Eggen, aber auch die Einsaat mit der Direktsaatmaschine. Der Zeitpunkt der Mistausbringung muss so gewählt werden, dass eine anschliessende Einarbeitung möglich ist. Bei nassen Böden sollen zudem das Bodenbearbeitungsgerät und die
Bearbeitungstiefe dem Bodenzustand angepasst werden. Die Mistausbringung und die Einarbeitung sind im Feldkalender oder der Schlagkarte zu dokumentieren. Auf frisch angesäten Ackerflächen ist eine Mistgabe nicht zulässig. Sobald der Mist während einer längeren Zeit uneingearbeitet auf dem Acker liegt, entweichen vermeidbare Ammoniakemissionen und Gerüche in die Luft. Dies kann gerade in der Nähe von bewohnten Gebieten zu Konflikten mit der Bevölkerung führen. Weitere Informationen zum Massnahmenplan und den einzelnen Massnahmen sind auf der Homepage des Amtes für Umwelt abrufbar. www.umwelt.tg.ch «Für Landwirtschaftsbetriebe» «Massnahmenplan Ammoniak»
Text: Amt für Umwelt / Bild: zVg