Verlängerung der Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Aviären Influenza (Vogelgrippe) auf dem Gebiet des Kantons Thurgau bis vorläufig 15. März 2022.
Im Zürcher Unterland wurde am 23. November 2021 bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Aviärer Influenza (AI) festgestellt, worauf das Veterinäramt des Kantons Zürich die notwendigen Sofortmassnahmen veranlasste. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat ergänzend dazu in Rücksprache mit den zuständigen kantonalen Veterinärdiensten zusätzliche tierseuchenpolizeiliche Kontroll- und Beobachtungsgebiete festgelegt und die dazugehörigen Massnahmen je Gebiet bestimmt. Das BLV hat hierzu am 26. November 2021 die Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza (VO BLV Aviäre Influenza) erlassen, welche per 27./29. November 2021 in Kraft getreten ist und vorläufig bis zum 31. Januar 2022 galt. Im Kanton Thurgau wurden die entsprechenden Massnahmen mit Entscheid des Veterinäramtes vom 29. November 2021 umgesetzt. Diese sehen unter anderem vor, dass entlang des Ober- und Untersees sowie des Rheinufers entsprechende Kontroll- und Beobachtungsgebiete ausgeschieden werden. Basierend auf der Information des deutschen Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10. Januar 2022, welches das Risiko einer Ausbreitung des AI-Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel weiterhin als hoch einstuft, hat das BLV entschieden, die mit VO BLV Aviäre Influenza erlassenen Massnahmen bis vorläufig am 15. März 2022 zu verlängern. Die VO BLV Aviäre Influenza wurde hierzu per 29. Januar 2022 angepasst, was nunmehr durch die kantonalen Behörden nachzuvollziehen ist.
Detaillierte Informationen unter: https://veterinaeramt.tg.ch/wichtige-aktuelle-informationen/merkblatt-vogelgrippe-vom-blv.html/11719