Der Bundesrat hat weitere Verschärfungen aufgrund der Corona-Situation beschlossen, welche ab Montag gelten.
Für die Landwirtschaft ändert sich folgendes:
• Die aktuellen Einschränkungen für Hofläden bezüglich Öffnungszeiten (geschlossen zwischen 19.00 und 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) fallen ab nächstem Montag weg
• Wochenmärkte und Viehmärkte im Freien sind mit entsprechenden Schutzkonzepten weiterhin möglich
• Gastroangebote bleiben bis Ende Februar verboten. Stark betroffene Betriebe können ein Gesuch für Härtefallentschädigungen einreichen. Diese sind kantonal geregelt.
• Die Schliessung der Gastronomie hat wiederum verschiedene Auswirkungen auf den Absatz (insb. Wein, Kalbfleisch, Fritt-Kartoffeln,.etc). Die betroffenen Branchen arbeiten an Lösungen.
Einige Fragen gibt es noch betreffend dem gemeinsamem Essen mit Mitarbeitenden/Lernenden oder der Maskenpflicht in Räumen. Der SBV hat beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW um Präzisierung nachgefragt. Grundsätzlich dürfen Personen (auch familienfremde), die im gleichen Haushalt leben, auch gemeinsam essen – unabhängig von der Personenzahl.
Aktuelle Informationen rund um Corona sind nach wie vor auf unserer Webseite zu finden: https://www.sbv-usp.ch/de/schlagworte/coronavirus/
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