Die ÖLN-Gewässerschutz- und Label-Kontrollen durch die KOL finden von Anfang April bis Mitte August bzw. Ende September (nur Label) statt. Die Kontrollen werden teilweise zusammen mit dem Bereich «Hygiene pflanzliche Primärproduktion» kombiniert durchgeführt. Das Intervall der Grundkontrollen im Bereich der Direktzahlungsprogramme von 8 Jahren verlangt eine hohe Selbstdisziplin der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Eine konsequente Nachführung der Unterlagen, das Einholen der nötigen Informationen und das Beachten der Änderungen der Gesetzgebung werden immer wichtiger. Zusätzlich zu den «normalen» ÖLN-Kontrollen werden auch dieses Jahr «risikobasierte Kontrollen» durchgeführt. Dabei wird nur ein Teilbereich des ÖLN oder eines Beitragprogramms beurteilt. Vom BLW wurden für das Jahr 2023 die folgenden Teilbereiche definiert:
− Pflanzenschutz im ÖLN, Beiträge «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel»
− Pufferstreifen aller Art
− Tierwohl: Einstreue bei BTS
Ihre Fragen zu den Kontrollen beantworten die Mitarbeiter der Kontrollstelle KOL unter 058 345 81 42 gerne. Bei fachlichen Fragen zu den Programmen wenden Sie sich bitte an die landwirtschaftliche Beratung oder an die betreffende Label-Organisation.
Es empfiehlt sich, mit dem Betriebs-Login unter www.agrosolution.ch die angemeldeten Programme bei IP-Suisse, «Grüner Teppich», SwissGAP etc. zu überprüfen und nicht mehr benötigte Programme abzumelden.
Text: Landwirtschaftsamt