In den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten. Das Verbot tritt am Freitag, 27. Juni 2025, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge hat dazu geführt, dass die Wasserführung der Bäche und Flüsse sowie die Quellschüttungen zurückgegangen sind und die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sich auf einem sehr tiefen Niveau befinden. Aufgrund der tiefen Wasserstände erlässt der Kanton ein Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee, der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee.
Text: Amt für Bau und Umwelt Kanton Thurgau
