Das Departement für Bau und Umwelt Thurgau hat ein Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern erlassen.
Inkrafttreten: 19. Juni 2026, 07:00 Uhr
Gültigkeit: Bis auf Widerruf
Verboten: Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Ausgenommen: Bodensee, Hüttwilersee, Nussbaumersee, Rhein sowie Grund- und Quellwasser
