In der laufenden Legislatur überprüft der Kanton Thurgau sämtliche Erlasse im Thurgauer Rechtsbuch. Die Massnahme soll laut Mitteilung der Regierung dazu dienen, «die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu optimieren». Dafür werden alle Gesetze auf ihre Notwendigkeit überprüft. Diverse Verbände und die Thurgauer Parteien haben die Möglichkeit, mitzuteilen, welche kantonalen Erlasse (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Weisungen etc.) oder Erlassteile im Thurgauer Rechtsbuch sich gestützt auf die praktische Erfahrung als nicht notwendig erwiesen haben. Der Verband Thurgauer Landwirtschaft beteiligt sich am Mitwirkungsprozess. Auch Rückmeldungen Privater sind möglich.
Sämtliche Rückmeldungen können bis Ende Dezember 2024 an die Adresse regulierungsabbau@tg.ch gerichtet werden. Aufgrund dieser Rückmeldungen sowie anhand einer eigenen Liste wird die Staatskanzlei die Erlasse überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorschlagen.
Text: VTL