In Konstanz ist bei einem Schwan die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist die Chance gross, dass die Krankheit auch in der Schweiz auftritt.
Am 11. Januar wurden bei einem tot aufgefundenen Schwan im Konstanzer Seerhein die Vogelgrippe des Subtyps H5 nachgewiesen. Nun müssten lauf BLV vorbeugende Massnahmen überprüft und wenn nötig angepasst werden, insbesondere in Geflügelhaltungen mit Auslauf- und Freilandhaltung. Nach aktuellem Wissensstand ist die aktuell zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.
Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, Folgendes zu beachten:
- Füttern und Tränken nur in für Wildvögel nicht zugänglichen Stallungen.
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen: Vor dem Betreten der Stallungen Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion.
- Freilandhaltung und Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind zu treffen, um die Tiere gegebenenfalls in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Bestehende Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
- Insbesondere Hobbyhalter werden darauf hingewiesen, dass die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch ist.