Am 11. Januar wurden bei einem tot aufgefundenen Schwan im Konstanzer Seerhein die Vogelgrippe des Subtyps H5 nachgewiesen. Nun müssten lauf BLV vorbeugende Massnahmen überprüft und wenn nötig angepasst werden, insbesondere in Geflügelhaltungen mit Auslauf- und Freilandhaltung. Nach aktuellem Wissensstand ist die aktuell zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.
Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, Folgendes zu beachten:
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