Am 2. November hat der Bundesrat mit dem Verordnungspaket 2022 diverse Änderungen für die Landwirtschaft beschlossen. 19 Verordnungen des Bundes sind davon betroffen. Nachfolgend sind einige der wesentlichsten Änderungen beschrieben.
Adrian von Grünigen, Berater Betrieb und Familie, Arenenberg
Überraschenderweise wurden einige Bestimmungen welche im Rahmen der Parlamentarischen Initiative mit dem “Verordnungspakets für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft” (PAIV) eingeführt wurden, bereits wieder geändert. Der Versorgungssicherheitsbeitrag von heute 900 Franken pro Hektare wird nur auf 700 Franken gesenkt, bisher war eine Senkung auf 600 Franken pro Hektar vorgesehen. Entsprechend wurde die angekündigte Erhöhung der Produktionserschwernisbeitrag für den Hügel und Berggebiet um 100 Franken reduziert.
Produktionssystembeiträge
Bei den Produktionssystembeiträgen (PSB) wurden Präzisierungen und Erleichterungen vorgenommen. So wird zum Beispiel die vierjährige Verpflichtungsdauer bei den Bodenschutzprogrammen aufgehoben. Im Programm “angemessene Bedeckung des Bodens” hat das BLW die Umsetzung präzisiert. Bei Kulturen, die nach dem 30. September geerntet werden ist eine Bodenbearbeitung jederzeit möglich. Beim PSB “schonende Bodenbearbeitung” ist die Verpflichtung gleichzeitig das PSB “angemessene Bedeckung des Bodens” erfüllen zu müssen, auf das Jahr 2024 verschoben.
Einzelkulturbeiträge
Ab dem Jahr 2023 erhalten Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung ebenfalls eine Unterstützung von 1’000 Franken pro Hektare. Zum Beispiel für Bohnen, Kichererbsen oder Linsen. Kein Beitrag gibt es für Konservenerbsen.
Strukturverbesserung
Die Verordnung wurde komplett überarbeitet und bringt Änderungen für spezielle Situation. Bei der Starthilfe wurde der Grundbeitrag auf 125’000 Franken erhöht. Dank der neuen Abstufung sind die gewährten Starthilfedarlehen etwas höher. Betriebe im Hügel und Berggebiet erhalten neu ab einer Grösse von 0,6 Standardarbeitskräften Betriebshilfedarlehen.
Landwirtschaftliche Begriffsverordnung
Unter anderen können Ehe- oder Konkubinatspartner jetzt selbständig je einen Betrieb führen. Die bisherige Verpflichtung, die Betriebe zusammenzuführen fällt weg.
Weitere Informationen
Detaillierte und aktuelle Informationen und Links auf die Informationen von Bund und Kanton sind auf der Homepage des Arenenberg (bbz-arenenberg.ch) unter der Rubrik “Top Themen” zu finden. Auch die Merkblätter unter Beratung Ackerbau entsprechen den neuesten Stand.
Die Beratung Landwirtschaft Arenenberg und das Landwirtschaftsamt werden in den kommenden Wochen in Fachartikeln weitere Hinweise zu den Änderungen machen. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen zu den Produktionssystembeiträgen vom 22. November und 5. Dezember 2022 wird auch über die Änderungen des Verordnungspaktes 2022 gesprochen.
Information des Landwirtschaftsamtes
Aufgrund der Änderungen und Präzisierungen des BLW im Herbst sowie am 2. November gibt es weiterhin die Anmeldemöglichkeit für die neuen Produktionssystembeiträge im Februar 2023. Das Landwirtschaftsamt öffnet das Fenster für An- und Abmeldungen von neuen Produktionssystembeiträgen im Rahmen der Strukturdatenerhebung vom 01. Februar – 03. März 2023.