Die bestehenden und freiwilligen Programme der Vernetzung und Landschaftsqualität werden bis Ende 2025 durch den Bund verlängert. An- bzw. Abmeldungen von Massnahmen sind während der Betriebsstrukturdatenerhebung weiterhin möglich.
Mit der Sistierung der AP22+ hat das BLW eine Übergangsregelung für die Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte gemacht, wonach die Projekte bis Ende 2025 verlängert werden können. Der Kanton Thurgau macht von dieser Regelung Gebrauch. Somit können sämtliche Betriebe weiterhin an den Projekten teilnehmen oder einsteigen.
In der Kantonalen Datenerhebung TG werden die bestehenden Verträge und Massnahmen automatisch bis Ende 2025 verlängert. Möchten Betriebe nicht mehr an den Projekten teilnehmen, so können die Betriebe während der Betriebsstrukturdatenerhebung im Februar 2023 die Massnahmen abmelden und so aus den Programmen aussteigen.
Weiterhin können die Betriebe Neuanmeldungen von Vernetzungs- oder Landschaftsqualitätsmassnahmen während der Datenerhebung vornehmen.
Unterlagen und Informationen zur Vernetzung:
landwirtschaftsamt.tg.ch à Downloads / Servces à 10. Biodiversitätsförderflächen (BFF) Vernetzung
Unterlagen und Informationen zur Landschaftsqualität:
landschaftsqualität-tg.ch