Der Bundesrat hat am 29. Oktober das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 verabschiedet. Es enthält zwei wichtige Anpassungen für die Schweizer Zuckerwirtschaft.
Der befristete Mindestgrenzschutz für Zucker wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt. Für den Zuckerrübenanbau können die Einzelkulturbeiträge, die nur bis Ende 2026 gesichert waren, unbefristet beibehalten werden. Aktuell gilt für Zucker ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilo. Dieser Betrag war fix und konnte auf dem volatilen Markt nicht angepasst werden. Der für die Pflanzerinnen und Pflanzer entscheidende Einzelkulturbeitrag von Fr. 2100.– pro Hektare wird beibehalten und auf unbestimmte Zeit in der Verordnung verankert.
Text: LID
