Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Personen, muss der Arbeitgeber über das Migrationsamt ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (im Einsatzkanton) einreichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link: https://awa.tg.ch/arbeitnehmende/arbeitsbewilligung/ukraine.html/13809