Personen mit dem Schutzstatus S können in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Arbeitsbewilligung muss mittels Gesuch beantragt werden.
Unselbständige Erwerbstätigkeit
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit der geflüchteten Personen, muss der Arbeitgeber über das Migrationsamt ein Gesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (im Einsatzkanton) einreichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link: https://awa.tg.ch/arbeitnehmende/arbeitsbewilligung/ukraine.html/13809
Um Ihnen ein angenehmes Nutzungserlebnis zu bieten, verwendet diese Website Cookies. Durch Weiternutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden. weitere Informationen
The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.