Wir von der Kommission Landtechnik beschäftigen uns seit einigen Jahren mit dem Strassenbau in unserem Kanton. Wir müssen immer wieder feststellen, dass die Strassen auf allen Ebenen, von der Gemeinde-, Neben- bis zur Hauptstrasse, bei einer Sanierung auf die neusten Erkenntnisse des Strassenbaus ausgebaut werden. Dies führt in den allermeisten Fällen zu einer Verschmälerung der Fahrbahnbreite. Wir fordern in Strassenbereichen mit Inseln und erhöhten Bushaltestellen eine Fahrbahnbreite von mindestens 4 m. Zudem ist es für alle Ausnahmefahrzeuge wichtig, dass die Randabschlüsse nicht scharfkantig sind und somit befahren werden können. Mehrere Interventionen an den jährlichen Aussprachen der Verkehrsverbände und der Regierungsvertreter des Departements Bau und Umwelt (DBU) und des Departements Justiz und Sicherheit (DJS) und deren Amtsleitern haben nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Bei einem Gespräch beim Tiefbauamt im Dezember 2022 wurde uns versprochen, unseren Anliegen Rechnung zu tragen. Mit der Auflage der Kreuzung Weckingen im Januar 2023 mussten wir feststellen, dass unsere Forderungen nicht erhört wurden. Die Kommission Landtechnik hat entschieden, Einsprache zu erheben. Mit dem Wissen, dass der VTL keine Verbandsbeschwerde führen kann, wurde die Einsprache mit verschiedenen Besitzern von grossen Erntefahrzeugen, dem Verband Lohnunternehmer Schweiz und dem Schweizerischen Verband für Landtechnik (SVLT) zusammengeführt. Mit Erstaunen mussten wir feststellen, dass auf unsere Einsprache nicht eingetreten wurde. Nicht nur die Verbände, sondern auch die Lohnunternehmer sind nicht legitimiert, Einsprache zu erheben, da sie von den baulichen Massnahmen nicht stärker betroffen sind als die Allgemeinheit. Diese Abfuhr hat uns motiviert, der Öffentlichkeit in Form einer Medienkonferenz in Hauptwil (im TB wurde berichtet) aufzuzeigen, dass die Durchfahrt bei einer Fahrbahnbreite von 3,5 m und scharfkantigen Randsteinen für die Grosserntemaschinen nicht praktikabel ist. Die Aussprache der Verkehrsverbände und die Traktandierung in der Raumplanungskommission des Kantonsrates haben dazu geführt, dass das Tiefbauamt eine Zusicherung der Fahrbahnbreite von mindestens 3,75m Breite ausgesprochen hat. Zudem wurde uns zugesichert, dass, sofern nötig, abgeflachte Randsteine angebracht werden. Diese Regelung ist für den Bau der Kantonsstrassen relevant. Bei Gemeindestrassen, vorwiegend bei 30er-Zonen, sind die Gemeinden zuständig. Die Regelungen bei Gemeindestrassen sind nicht einheitlich und müssen daher besonders im Auge behalten werden. Auch in Zukunft müssen wir alle Auflagen begutachten, kontrollieren und allenfalls Einsprache erheben.
Text: VTL Landtechnik