Nach wie vor machen viele Betriebe von ihrem Recht auf Rückerstattung der Treibstoffkosten keinen Gebrauch. Betriebe, die im Vorjahr eine Rückerstattung erhalten haben (wird Anfang Dezember ausbezahlt), erhalten automatisch ein Formular für das Folgejahr per Post zusammen mit der Rückerstattungsverfügung. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken. Um die Rückerstattung zu erhalten, muss das Formular bis zum 30. Juni an das BAZG zurückgeschickt werden. (Rücksendung des Formulars per A-Post Plus wird empfohlen). Wenn der Betreiber gewechselt hat, übermittelt der ehemalige Betreiber das Formular nach Möglichkeit dem neuen Betreiber, der es dann mit seinen neuen Angaben anpassen kann. Betreibern, die im Vorjahr keine Rückerstattung erhalten haben, wird kein Formular für die neue Rückerstattungsperiode zugestellt.
Um dieses Rückerstattungsformular zu erhalten, können sie sich per E-Mail an mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47 an das BAZG wenden.
Text: SBV