Haben Sie Interesse einen Praxisplatz für aufgestellte und motivierte Frauen und Männer anzubieten, welche die Berufsprüfung Bäuerin mit Fachausweis bzw. Bäuerlicher Haushaltleiter anstreben? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit sich zu melden.
Die Kommission Frauen in der Landwirtschaft lanciert in Zusammenarbeit mit dem Thurgauer Landfrauenverband und dem Arenenberg eine Übersichtsliste mit Betrieben, welche einen Praxisplatz anbieten. Diese Liste ist online abrufbar und dient den interessierten Personen als Orientierung. (www.vtgl.ch/downloads/#arbeitskraefte_arbeitsrecht Rubrik: Unterlagen und Formulare der Arbeitsvermittlung / Praxisplätze Bäuerinnen FA)
Die Praxiszeit kann auf mehreren Betrieben absolviert werden. Die Entschädigung für die Arbeitnehmerin, den Arbeitnehmer richtet sich nach der Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft. Für Kost und Logis gelten die AHV-Naturallohnansätzen. Verbindlich für die Anstellung ist der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau. Genauere Informationen entnehmen Sie aus der Checkliste aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmers www.vtgl.ch/downloads.
Sie können Ihr Fachwissen und Ihre Praxiserfahrungen sinnvoll weitergeben und werden in den verschiedenen Bereichen wie Haus, Garten, Betrieb entlastet.
Möchten Sie einen Praxisplatz anbieten und haben noch Fragen? Gerne gibt Ihnen Sybille Roth (058 345 81 07, sybille.roth@tg.ch) Auskunft. Weitere Informationen zur Praxiszeit finden Sie auch auf www.landfrauen.ch/Bildung/Praxiszeit
Für die Kommission Frauen in der Landwirtschaft
Lilian Schmid,
Regula Böhi (TLFV),
Sybille Roth (Arenenberg)