In der Schweiz ansässige Unternehmen, die für andere Tierarzneimittel über eine Einfuhr-und Grosshandelsbewilligung verfügen, dürfen die gelisteten Impfstoffe bestellen und in der Schweiz vertreiben. Das teilt das BLV mit.
Die Impfung gegen BTV-3 erfolgt auf freiwilliger Basis und auf Kosten der Tierhaltenden. Ein vollständiger Schutz wird durch die Impfung nicht erreicht, d.h. die Impfstoffe schützen die Tiere nicht vor einer Infektion und Virämie. Sie können aber zu milderen Krankheitsverläufen und zu einer Reduktion der Sterblichkeit führen. Die Impfung ist zurzeit die einzige wirksame Massnahme zum Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf. Eine Impfung der Tiere wird daher dringend empfohlen. Es ist davon auszugehen, dass BTV-3 auch im kommenden Jahr in der Schweiz zirkulieren wird. Von einer Impfung der Tiere vor Januar 2025 ist kein wesentlicher Mehrwert zu erwarten. Die Immunität beginnt erst ca. 3 bis 4 Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung und damit frühestens im Dezember.
Text: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)