Die Globalversicherung ist ein Instrument, um ausländische Mitarbeiter oder Erntehelfer einfach und unkompliziert bei allen obligatorischen Versicherungen (Unfall – Krankentaggeld – Pensionskasse) zu versichern. Die Geschäftsstelle ist verpflichtet, jede Anmeldung bei der Krankenkasse auf ihre Richtigkeit zu prüfen, wenn Sie Erntehelfer für einen Zeitraum anstellen. Es kommt immer wieder vor, dass die ausländischen Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen wieder bei einem neuen / oder gleichen Arbeitgeber anfangen zu arbeiten. In diesem Fall muss nach Artikel 5 KVG die Versicherungspflicht gründlich geprüft werden. Das bedeutet, dass das An- und Abmeldeformular vom AWA oder bei einer L-Bewilligung die Wohnsitzbestätigung eingefordert werden muss. So wird geprüft, ob in dieser 30-tägigen Zwischenzeit die ausländischen Mitarbeiter/innen die Schweiz auch wirklich verlassen haben und nicht versicherungspflichtig waren. Dies muss so umgesetzt werden, da bei den wiederkehrenden BAG-Audits solche Fälle dokumentiert sein müssen. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.