Seit Ende Juni 2025 galt im Kanton Thurgau ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächen- und Fliessgewässer. Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und der kühleren Temperaturen hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, das Entnahmeverbot per 31. Juli 2025 aufzuheben.
Das Ausbleiben von langanhaltenden ergiebigen Niederschlägen im Mai und Juni und die tiefen Pegelstände in den meisten Fliessgewässern veranlassten den Fachstab Trockenheit, Ende Juni ein Entnahmeverbot für Oberflächen- und Fliessgewässer zu erlassen. Vom Verbot ausgenommen waren Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die noch über genügend Wasserreserven verfügten. Dies waren der Bodensee (Ober- und Untersee sowie Seerhein), der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Ebenfalls waren Entnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen zugelassen. Dank der Niederschläge der vergangenen Tage sind die Pegelstände der Fliessgewässer insgesamt wieder angestiegen und die Wassertemperaturen gesunken. Dieser Umstand und die kühleren Temperaturen veranlassten das Departement für Bau und Umwelt dazu, das Entnahmeverbot am 31. Juli 2025 wieder aufzuheben. Bereits eine Woche vorher war die Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 1 (gering) zurückgesetzt worden.
Text: Stefanie Giger
