Falls Sie Angestellte haben, welche im Online-Meldeverfahren gemeldet sind und vorher nach Hause gehen, denken Sie daran, diese rechtzeitig beim AWA ab zu melden. Ein frühzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses muss per E-Mail bis spätestens 12 Uhr mitgeteilt werden.
Es werden keine Tage rückwirkend gelöscht und die Kranken-Versicherung wird bis zum Ende der Meldebestätigung weitergeführt. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss vor Ablauf der Meldebestätigung der Aufenthalt verlängert werden. Die Meldungen an die Arbeitsmarktaufsicht arbeitsmarktaufsicht@tg.ch sind kostenlos.
Ausländerausweis
Das Migrationsamt bietet auch 2022 wieder Sammeltermine zur Datenerfassung für den Ausländerausweis an. Bitte halten Sie die angegebenen Zeiten ein. Sollten Sie verspätet sein, rufen Sie dort an um dies mitzuteilen.
Erfassungszentrum Weinfelden 058 345 13 80, Frauenfeld 058 345 13 70.
Stellenmeldepflicht seit 2021
Sobald Sie Angestellte haben, welche mehr als 14 Tage bei Ihnen sind, wird diese Stelle meldepflichtig. Diese Stellen müssen den RAV in Kreuzlingen, Frauenfeld oder Amriswil oder aber auf der Online-Plattform arbeit.swiss.ch gemeldet werden. Prüfen Sie online mit dem Check-up 2022 auf arbeit.swiss.ch, ob die von Ihnen zu vergebende Stelle meldepflichtig ist.
Lohn und Sozialversicherungen
Der Mindestlohn für die Stufe 4, Saisonale Arbeitskräfte, wird per 01.01.2022 um Fr. 20.- erhöht. Auch die oberen Richtlöhne erhöhen sich um
0.6 %. Die Tarife der Globalversicherung werden den angeschlossen Betrieben im Dezember zugestellt, auch finden Sie sämtliche Unterlagen auf unserer Homepage www.vtgl.ch.
Bei Fragen steht Ihnen die Versicherungsberatung des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft unter der Telefonnummer 071 626 28 90 gerne zur Verfügung.