Ab dem 1. Juli 2025 müssen alle Kälber, die ab diesem Datum geboren sind und den Geburtsbetrieb im Alter von weniger als 57 Tagen verlassen, gegen Atemwegserkrankungen geimpft werden, ausser bei klar definierten Ausnahmen.
Die Impfung muss mindestens 14 Tage vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes erfolgen. Eine zweite Impfung wird innerhalb von 28 Tagen nach der Einstallung auf dem Folgebetrieb appliziert. Wer seine Kälber nicht impfen möchte, kann diese nach 57 Tagen weiterhin ungeimpft verkaufen. Mit dieser Vorschrift wird eine Verbesserung der Tiergesundheit, eine Antibiotikareduktion und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit angestrebt. Nach drei Jahren Pilotphase wird Ende 2028 Bilanz gezogen und über eine definitive Aufnahme in die Richtlinien, eine Verlängerung der Pilotphase oder einen Verzicht entschieden.
Weitere Infos unter: www.qm-schweizerfleisch.ch
Text: Agriquali