Im Sommer ist der Ausbringzeitpunkt von flüssigen und festen Hofdüngern sorgfältig zu wählen. Das gilt für die Ausbringung.
Sobald der Mist oder die Gülle der prallen Sonne ausgesetzt ist, entweichen vermeidbare Ammoniakemissionen und unangenehme Gerüche in Luft. Dies kann gerade in der Nähe von bewohnten Gebieten zu Konflikten mit den Nachbarn und zu Unmut in der Bevölkerung führen. Die Schleppschlauchpflicht wird im Kanton Thurgau flächendeckend umgesetzt. Bei der Gülleausbringung im Sommer gilt zu beachten, dass die Gülle nur ausgebracht werden darf, wenn der Boden saug- und aufnahmefähig ist (nicht wassergesättigt oder ausgetrocknet). Der diesjährige Sommer ist heiss und die Böden sind trocken. Kurz vor einem Gewitter oder danach muss auf das Ausbringen der Gülle verzichtet werden, da eine Abschwemmungsgefahr besteht.
Text: Amt für Umwelt
