Starkniederschläge haben in den letzten Tagen und Wochen in vielen Regionen der Schweiz immer wieder zu Erdrutschen, Schlammlawinen, Überschwemmungen und Hochwasser geführt und zahlreiche Schäden verursacht. Die Betroffenen wissen dann oft nicht, was sie tun sollen und wer ihnen helfen kann. Fondssuisse ist wenig bekannt, kann aber wertvolle Finanzhilfe leisten.
Massgebend für einen finanziellen Beitrag von fondssuisse ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Der Beitrag beträgt normalerweise 80% des anrechenbaren Schadens. Die Richtlinien sehen dabei vor, dass die Wiederinstandstellung möglichst kostengünstig erfolgen soll; dies ist besonders auch im Interesse des Betroffenen. Der anrechenbare Schaden ergibt sich aus dem von fondssuisse ermittelten (anerkannten) Schaden, minus allfällige Abzüge aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Betroffenen. Anrechenbare Schäden unter Fr. 600.– fallen ausser Betracht. Genossenschaften und andere Körperschaften erhalten Beiträge, wenn der anrechenbare Schaden Fr. 1000.– übersteigt.
Text: Ueli Heeb, Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau