Zwischen Ermatingen und Salenstein wurde letzten Freitag am Ufer des Bodensees bei einem toten Schwan das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau hat das Gebiet zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet erklärt.
Vergangene Woche wurde bei einer Graugans in Männedorf am Ufer des Zürichsees die Vogelgrippe nachgewiesen. Es handelte sich um den zweiten Nachweis bei Wildvögeln in dieser Saison in der Schweiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte aufgrund dieser Situation alle Ufer der Seen sowie grossen Flüsse im Mittelland – und damit auch einen drei Kilometer breiten Streifen entlang der Ufer des Rheins und des Bodensees – zum Beobachtungsgebiet erklärt und dazu eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese gilt nach wie vor.
Text: Veterinäramt Kanton Thurgau
