Das Amt für Umwelt unterliegt in einem Rechtsstreit mit der Gemeinde Bussnang um die Gewässerraumausscheidung am Furtbach. Andreas Guhl, Gemeinderat und Landwirt, erklärt, warum man eine asymmetrische Gewässerraumausscheidung favorisierte.
Im Kanton Thurgau müssen die Gemeinden die Gewässerräume bis Ende 2026 rechtskräftig festlegen. Im Standardfall werden diese symmetrisch ausgeschieden, d.h. der ausgeschiedene Gewässerraum ist auf beiden Uferseiten gleich breit. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer asymmetrischen Gewässerraumausscheidung, zum Beispiel aufgrund bestehender Infrastruktur oder anderer lokaler Gegebenheiten. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeinde Bussnang Gebrauch gemacht und an verschieden Abschnitten des Furtbaches den Gewässerraum asymmetrisch festgelegt. Andreas Guhl war als Gemeinderat in den Prozess involviert. Er schildert gegenüber dem «Thurgauer Bauer»: «Der Gemeinderat unterstützte die asymmetrische Ausscheidung aufgrund der Topografie und der Situation, dass dies dem natürlichen Zustand des Bachverlaufes eher entspricht.» Zudem könne die weniger betroffene Seite intensiver bewirtschaftet werden.
Text: Stefanie Giger
