Die Umsetzung der Massnahmen des Massnahmenplans Ammoniak läuft auf Hochtouren. Die Einführung der Schleppschlauchpflicht für die Gülleausbringung auf den Flächen im Kanton Thurgau hat bis jetzt am meisten Gesprächsstoff generiert. Viele Landwirte haben sich erfreulicherweise mit der Schleppschlauchtechnik auseinandergesetzt und ein entsprechendes Gerät angeschafft oder bestellt. Seit Beginn der Gülleausbringung Anfang März sind verschiedene Meldungen bezüglich der Nichteinhaltung der Schleppschlauchpflicht beim Amt für Umwelt eingegangen. Bei einer Meldung wird der betroffene Landwirt kontaktiert. In den meisten Fällen war eine Auftragsbestätigung für ein entsprechendes Gerät vorhanden und die Meldung konnte ad acta gelegt werden. Nur in Ausnahmefällen musste der Landwirt auf die Schleppschlauchpflicht hingewiesen werden. Falls eine Meldung erneut eintrifft, wird das AfU entsprechende Massnahmen in die Wege leiten. Eine Gülleausbringung mit dem Prallteller ist nur noch auf den ausgenommenen Flächen zulässig oder wenn ein entsprechendes Gerät bestellt wurde. Bei der Gülleausbringung mit dem Prallteller gelten die Vorgaben gemäss dem aktuellen Merkblatt zur emissionsarmen Gülleausbringung im Kanton Thurgau. Das heisst, der Breitverteiler darf nur bei einer aktuellen Temperatur zum Zeitpunkt der Ausbringung von unter 18 ºCelsius eingesetzt werden.
Ausnahmen von der Schleppschlauchpflicht
Der Massnahmenplan lässt wenig Spielraum für Ausnahmebewilligungen. Grundsätzlich sind Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 18 % sowie Hochstammobstgärten der Qualitätsstufe 2 von der Pflicht ausgenommen. Für Hochstammbäume QI kann 1 Are von der pflichtigen Fläche abgezogen werden. Die ausgenommenen Flächen sind auf dem Betriebsplan zu dokumentieren. Im Agate ist unter der Datenerhebung auf der Flächenübersicht im GIS eine Karte mit dem Layer «Schleppschlauch» aufrufbar. Auf dieser ist ersichtlich, welche (Teil-)Flächen auf dem Betrieb von der Schleppschlauchpflicht befreit sind und welche nicht
(rosa gefärbt = pflichtig). Bei Betrieben mit einem Grossteil der Flächen in Hanglage kann im Lawis überprüft werden, ob der Betrieb überhaupt pflichtig ist oder nicht (Agate Kantonale Datenerhebung Flächen Berechnung Schleppschlauchpflicht). Weitere Informationen zum Massnahmenplan, die Merkblätter zu den einzelnen Massnahmen sowie eine Liste mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQs) sind auf der Homepage des Amtes für Umwelt abrufbar.