Das Landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 enthält Anpassungen von 22 landwirtschaftlichen Verordnungen. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst zahlreiche Vorschläge, bei einigen – zum Beispiel bei den Direktzahlungen – sieht er aber noch Verbesserungspotenzial, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort.
Text: Staatskanzlei, Informationsdienst
Das vorliegende Verordnungspaket enthält nur geringe Anpassungen im Bereich der Direktzahlungen. Wesentliche Änderungen werden im Rahmen der parlamentarischen Initiative eingeführt. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt, ist es für verschiedene Akteure unverständlich, warum nahezu gleichzeitig Änderungen der Direktzahlungsverordnung aus unterschiedlichen Verordnungspaketen erfolgen. «Eine Bündelung wäre hier hilfreich gewesen», schreibt der Regierungsrat. Zudem schreite die Umwandlung der Direktzahlungen zu einem Vollzugsinstrument für alle möglichen Gesetzgebungen fort. Die Landwirte erhielten Direktzahlungen, also könnten sie diese und jene gesetzlichen Vorschriften auch einhalten beziehungsweise bei Nichteinhaltung würden ihnen die Direktzahlungen gekürzt. «Mit diesem Vorgehen übertragen die anderen Vollzugsbereiche auch gleich die Aufgabe der Kontrolle an die Landwirtschaftsämter», schreibt der Regierungsrat. Dies führe zu einer Zweiklassengesellschaft, moniert der Regierungsrat: einerseits die Landwirte, denen bei einem Verstoss nebst einer Busse auch noch eine Kürzung der Direktzahlungen droht. Auf der anderen Seite alle anderen, die lediglich mit einer Busse rechnen müssen und deren Chancen, bei einem Verstoss erwischt zu werden, erst noch um ein Vielfaches geringer sind. Das Regelwerk zur Strukturverbesserung ist einer Totalrevision unterzogen worden. Der Regierungsrat sieht in den inhaltlich vorgenommenen Änderungen für die Strukturverbesserung das Potenzial, mit der Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe, den Erwartungen der Märkte und der Gesellschaft sowie den Herausforderungen des Klimawandels Schritt zu halten. Die Totalrevision und somit Neustrukturierung des Regelwerks zu den Strukturverbesserungen sollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kantonalen Fachstellen und Kreditkassen eine Arbeitserleichterung bringen. Dieses Ziel ist aus Sicht des Regierungsrats aber noch nicht erreicht. Der Regierungsrat begrüsst insbesondere auch die geplante Förderung von robusten Stein- und Kernobst sowie Rebsorten. Diese Massnahmen trügen dazu bei, die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, und hätten durch die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative eine hohe Bedeutung. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen brauche es aber noch eine genauere Definition des Begriffes «robust». Weiter seien bei der Auswahl der förderungswürdigen Sorten sowohl die Kantone als auch die Branchen einzubeziehen. Weiter anerkennt der Regierungsrat den Handlungsbedarf im Bereich der Schutzmassnahmen vor Grossraubtieren in Sömmerungsgebieten oder bei der
Unterstützung gefährdeter Nutztierarten. Er befürchtet aber, dass diese zahlreichen neuen Instrumente zu einer schleichenden Umlagerung der Direktzahlungen vom Tal ins Berggebiet führen. Daher fordert
der Regierungsrat, dass die Aufteilung zwischen Berg und Talgebiet gleich bleibt. Die Tierzuchtförderung soll eine tiefgreifende Umgestaltung erfahren. Die Einführung einer Erhaltungsprämie für Schweizer Nutztierrassen mit Status «gefährdet» oder «kritisch» ist für den Regierungsrat ein positiver Ansatz und dem bisherigen Giesskannenprinzip vorzuziehen. In diesem Sinne begrüsst er auch eine Deckelung der Beiträge. Für die erfolgreiche Erhaltung einer Rasse sei die finanzielle Unterstützung zwar wichtig, aber auf Dauer müsse die Rasse auch ein interessantes wirtschaftliches Potenzial aufweisen, um eine Nachfrage zu generieren.