Der Ärger ist gross, wenn Landwirtschaftsbetriebe von Dieben heimgesucht werden. Ein finanzieller Schaden wird in der Regel über die Betriebssachversicherung gedeckt. Dennoch muss ein allfälliger Selbstbehalt selbst übernommen werden. Der Verlust eines entwendeten Gerätes ist das eine, dazu kommt aber auch der Aufwand, einen Ersatz zu besorgen und den Diebstahl zu melden.
Nachfolgend ein paar einfache Tipps, das Diebstahlrisiko zu mindern:
- Traktoren nach dem Gebrauch abschliessen. Das Steckenlassen des Schlüssels kann Kürzungen bis hin zur Verweigerung von Versicherungsleistungen zur Folge haben! Zusätzlich verlangt das Gesetz, Artikel 22 der Verkehrsregelverordnung, dass vor dem Verlassen des Fahrzeuges der Motor abzustellen ist. Auch muss das Fahrzeug gegen das Wegrollen und die Verwendung durch Unbefugte gesichert werden.
- Gelegenheit macht Diebe: Hilfsmittel und Werkzeuge nie unbeaufsichtigt auf dem Feld oder im Wald liegen lassen. Wird der Arbeitsplatz temporär verlassen, sollten Werkzeuge in der Traktorkabine oder in einer Werkzeugkiste eingeschlossen werden.
- Da vor allem Kleingeräte gestohlen werden, sollte die Werkstatt oder die Garage abschliessbar sein.
- Überwachsungskameras im Hofladen zur Selbstbedienung haben eine abschreckende Wirkung und bewahren oftmals vor dem Griff in die Ladenkasse oder in das Warenregal. Eine sehr sichere Bezahlmethode ist Twint oder die Anschaffung eines Verkaufsautomaten. Auch wenn ein Diebstahl nicht immer verhindert werden kann: Es ist wichtig, dass die finanziellen Folgen eines Diebstahls richtig versichert sind.
Unser Team der Versicherungsberatung des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft ist Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz gegen Diebstahl gerne behilflich. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in allen anderen Versicherungsfragen gerne: https://vtgl.ch/versicherung-vorsorge/