Der Ärger ist gross, wenn Landwirtschaftsbetriebe von Dieben heimgesucht werden. Ein finanzieller Schaden wird in der Regel über die Betriebssachversicherung gedeckt. Dennoch muss ein allfälliger Selbstbehalt selbst übernommen werden. Der Verlust eines entwendeten Gerätes ist das eine, dazu kommt aber auch der Aufwand, einen Ersatz zu besorgen und den Diebstahl zu melden.
Nachfolgend ein paar einfache Tipps, das Diebstahlrisiko zu mindern:
Unser Team der Versicherungsberatung des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft ist Ihnen bei Fragen zum Versicherungsschutz gegen Diebstahl gerne behilflich. Selbstverständlich beraten wir Sie auch in allen anderen Versicherungsfragen gerne: https://vtgl.ch/versicherung-vorsorge/
Um Ihnen ein angenehmes Nutzungserlebnis zu bieten, verwendet diese Website Cookies. Durch Weiternutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden. weitere Informationen
The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.