Quartalsweise berichtet das Thurgauer Veterinäramt über die wichtigsten Belange und Entwicklungen der Vollzugsbereiche.
Die Anzahl neuer Seuchenfälle der Blauzungenkrankheit (BT) ist deutlich abgeflacht. Im Dezember lagen aus 224 Thurgauer Betrieben positive BTV-Laborbefunde vor, wobei seit Anfang November bislang nur wenige Seuchenfälle hinzukamen. Dieses Bild zeigt sich in der ganzen Schweiz. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat mittlerweile die vektorfreie Periode für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis (voraussichtlich) am 31. März 2025 festgelegt. Somit wurden alle Betriebssperren aufgrund der Blauzungenkrankheit per 1. Dezember 2024 aufgehoben. Weiterhin untersagt bleibt das Verbringen von wegen der Blauzungenkrankheit sichtbar erkrankten Tieren in andere Tierhaltungen. Wichtig: Betriebe, die in diesem Herbst eine Sperre wegen Blauzunge hatten, sind nach der vektorfreien Zeit nicht automatisch wieder gesperrt.
Drei BT-Impfungen wurden zur Verwendung freigegeben. Die Impfung erfolgt freiwillig und auf Kosten der Tierhalter. Auf Nachfrage des «Thurgauer Bauer» teilte das BLV anfangs Woche mit, dass sich das BLV an den Kosten des Impfstoffes beteiligen wird. «Dies wird rückwirkend erfolgen.
Text: Veterinäramt Kanton Thurgau, sgi