Ab 2024 müssen Betriebe mit mehr als 3 ha offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone mindestens 3,5% ihrer Ackerfläche in diesen Zonen mit Biodiversitätsförderflächen (BFF) anlegen. Anrechenbar sind: Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen, Saum auf Ackerfläche, Nützlingsstreifen auf der offenen Ackerfläche sowie Getreide in weiter Reihe.
Text: Landwirtschaftsamt
Beträgt die offene Ackerfläche (ohne Kunstwiesen) auf dem Betrieb weniger als 3 ha, sind keine AckerBFF nötig. Beträgt die offene Ackerfläche mehr als 3 ha, müssen Acker-BFF von mindestens 3,5% der Ackerfläche (inkl. Kunstwiesen) ausgewiesen werden. Die Gesamtausgleichsfläche von 7% (ohne Spezialkulturen) bleibt dabei weiterhin bestehen, womit BFF auf dem Grünland in den Acker verschoben werden können. Es dürfen dabei nur BFF abgemeldet werden, welche die Vertragsdauer eingehalten haben. Damit die Umsetzung der 3,5% Acker-BFF im Jahr 2024 gut gelingt, sollten bereits jetzt die Voraussetzungen und Auflagen der einzelnen Elemente beachten werden. Zu beachten sind insbesondere die geeigneten Standorte, damit Problempflanzen und somit viel Handarbeit abgewendet werden können. Zu berücksichtigen ist bei der Wahl der Acker-BFF auch die nötige Pflege und der damit verbundene Zeitaufwand. Die nötigen Informationen sind auf der Homepage von Agrinatur oder vom Landwirtschaftsamt ersichtlich. Mit den korrekt umgesetzten Voraussetzungen können Beanstandungen und Sanktionen vermieden werden. Die Gemeindestellen für Landwirtschaft hatten im Frühling 2023 die Aufgabe, die Anforderungen der Nützlingsstreifen und des Getreides in weiter Reihe vor Ort zu kontrollieren. Insbesondere wurde dabei festgestellt, dass die Voraussetzungen der Nützlingsstreifen oftmals nicht korrekt umgesetzt wurden. In einigen Fällen wurden die Nützlingsstreifen stirnseitig an Ackerflächen angelegt oder nicht in der geforderten Breite oder der gesamten Länge einer Ackerkultur. Stirnseitig an Ackerflächen dürfen auf den ersten drei Metern keine Biodiversitätsförderflächen angelegt werden. Ausführliche Informationen zu den einzelnen BFF finden Sie hier: agrinatur.ch > Biodiversitätsförderflächen Landwirtschaftsamt.tg.ch > Downloads/ Services > 7b – Biodversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung (ab Seite 10 sind die Acker-BFF beschrieben) Auf der Startseite des Landwirtschaftsamtes ist der «TG-Bauer»-Artikel vom 3. Februar 2023 zum Thema «BFF auf der Ackerfläche» ersichtlich.