Nachträgliche Veränderungen bei Parzellen, Kulturen, Bäumen und Tierbeständen sowie Bewirtschafterwechsel, sind bis am 10. Mai 2023 in der Kant. Datenerhebung TG zu deklarieren bzw. direkt dem Landwirtschaftsamt zu melden.
Text: Landwirtschaftsamt
Veränderungen bei Parzellen, Kulturen (ohne Biodiversitätsförderflächen BFF) oder Bäumen
Nehmen Sie bitte Anpassungen direkt in der Kant. Datenerhebung TG auf agate.ch vor. Ein erneuter Abschluss der Datenerhebung ist nicht notwendig. Änderungen bei den BFF sind nicht mehr möglich. Nützlingsstreifen und Veränderungen bei den Bäumen
sind dem Landwirtschaftsamt zu melden. Bei der Änderung der Kulturen ist allenfalls auch die Anmeldung der Programme (z.B. schonende Bodenbearbeitung, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel) anzupassen.
− Bei den Kulturen ist die Hauptkultur zu deklarieren (Ansaat vor dem 1. Juni).
− Für Bäume gilt der Stichtag 1. Mai. Bewirtschaftete Bäume auf der eigenen oder gepachteten landwirtschaftlichen Nutzfläche sind zu deklarieren.
− Flächen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden (z.B. Baustellen, Auffüllungen, Lagerplätze etc.), sind abzumelden (zu erfassen mit Code 898).
− Obstbaubetriebe deklarieren neu gepflanzte Obstsorten im LAGIS.
Veränderungen beim Tierbestand, Bewirtschafterwechsel oder Adressänderung
Geben Sie diese Änderungen dem Landwirtschaftsamt mit dem Betriebsdatenblatt oder telefonisch bekannt (Tel. 058 345 57 00). Als Veränderung des Tierbestandes gilt, wenn der Bestand einer Tierkategorie bis zum 1. Mai 2023 neu aufgenommen, aufgegeben oder gegenüber der Deklaration um mehr als 50 Prozent erhöht oder reduziert wurde. Die vollständige und korrekte Erfassung der Betriebsstrukturdaten ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausrichtung der Direktzahlungen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.