Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und Trockenheit sind im Kanton Thurgau die Weideflächen mehrheitlich abgeweidet und es wächst kein Futter mehr nach. Auch mögliche Niederschläge werden die Situation kurz- und mittelfristig nicht entschärfen können.
Um Weiden und Grasnarben nicht unnötig zu strapazieren, werden im Kanton Thurgau aufgrund höherer Gewalt (Artikel 106 Direktzahlungsverordnung) folgende Ausnahmeregelungen getroffen:
- Der für die Auslauf- und Weideprogramme notwendige Weidegang kann ab sofort durch Auslauf im Laufhof ersetzt werden.
- Der Auslauf ist im Auslaufjournal entsprechend aufzuzeichnen.
- Die Regelung gilt für alle Betriebe im Thurgau und so lange, bis sich die Situation entspannt hat.
- Eine Meldung an das Landwirtschaftsamt Thurgau ist nicht notwendig.
Text: Landwirtschaftsamt Thurgau
