Die Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs sieht vor, dass alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, sich für 10 Tage in Quarantäne begeben müssen (Art. 7 Abs. 1 Bst. a). Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ab dem 7. Tag der Quarantäne getestet und ein negatives Testresultat (PCR- o-der Antigen-Schnelltest) vorliegt.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Ausnahmebestimmungen zur Einreise von ausländischen Mitarbeitenden:
Ausnahmebestimmungen_Einreise_von_ausländischen_Mitarbeitern_16.3.21