Eine Taggeldversicherung ist für Selbstständigerwerbende in der Landwirtschaft kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Die Agrisano bietet ihre Taggeldversicherung AGRI-revenu ausschliesslich Personen an, die in der Landwirtschaft tätig sind.
Jeder kann einmal längere Zeit krank sein oder aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig werden. Dann kommt die Taggeldversicherung zum Zug. Sie schützt vor den Folgen einer Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Bei der Taggeldversicherung ist zu beachten, dass eine Meldepflicht besteht. Wer AGRI-revenu-versichert ist und arbeitsunfähig wird, muss dies innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der Agrisano melden.
Voraussetzung für die Zahlung von Taggeldern ist eine effektiv bestehende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent, die vom behandelnden Arzt oder Chiropraktiker bescheinigt sein muss.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Agrisano-Versicherung des VTL zur Verfügung: E-Mail: info-tg@agrisano.ch; Telefon 071 626 28 90.
Text: Peter Fluder, Agrisano