In den letzten Wochen hat sich die Blauzungenkrankheit stark verbreitet. Mit Stand vom 14. Oktober 2024 wurde im Kanton Thurgau auf 155 Betrieben das Blauzungenvirus nachgewiesen und es kam zu Abgängen von 58 Schafen sowie 7 Tieren der Rindergattung. Allerdings ist zu erwarten, dass es eine hohe Dunkelziffer von nicht gemeldeten Fällen gibt. Dies, obwohl alle Verdachtsfälle gemeldet werden müssen!
Die beobachteten Symptome sind stark unterschiedlich und gehen von symptomlos über Pusteln an Schleimhäuten bis zu starken Schwellungen am Kronsaum. Ein häufig beobachtetes Symptom ist erhöhter Nasenausfluss und starke Speichelbildung mit Schluckbeschwerden. Die Blauzungenkrankheit hat sich in den vergangenen Wochen schweizweit und insbesondere auch im Kanton Thurgau weiter ausgebreitet. Betroffene Betriebe unterliegen gemäss Tierseuchenverordnung einer tierseuchenpolizeilichen, einfachen Sperre 1. Grades, wodurch der Tierverkehr eingeschränkt ist. Aufgrund der steigenden Fallzahlen hat das Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV) gemeinsam mit den Kantonstierärztinnen und -tierärzten nun gewisse Erleichterungen in Zusammenhang mit dem Tierverkehr beschlossen, womit klinisch gesunde Tiere wieder einfacher verstellt werden können.
Text: Astrid Hollberg, Veterinäramt; Tobias Frei, Arenenberg