Wer ab 2027 Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden oder verwenden möchte, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, braucht eine Fachbewilligung Pflanzenschutz. Die bestehende Fachbewilligung kann zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 auf einer speziellen Plattform in die neue Fachbewilligung umgewandelt werden.
Das Jahr 2026 gilt als Übergangsjahr. Alle Personen, welche Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden bzw. Pflanzenschutzmittel für die berufliche Anwendung verwenden möchten, müssen zwischen dem 3. Januar 2026 und dem 30. Juni 2026 ihre bisherige Fachbewilligung gegen eine neue Fachbewilligung eintauschen. Der Eintausch erfolgt auf der Plattform www.permis-pph.admin.ch/de. Nach dem 30. Juni 2026 ist ein automatischer Umtausch nicht mehr möglich. Ab 2027 können Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung nur noch mit einer Fachbewilligung beschafft werden. All diejenigen Personen, die momentan noch keine Fachbewilligung besitzen, können diese mit einem freiwilligen Kurs und einer obligatorischen Prüfung ab dem Frühjahr 2026 am Arenenberg erlangen. Ab 2027 läuft auch die Weiterbildungspflicht, die vorschreibt, dass innerhalb der kommenden 5 Jahre 8 Stunden Weiterbildung zum Thema Pflanzenschutz besucht werden. Es ist egal, wann die Weiterbildung innerhalb der 5 Jahre absolviert wird. Sobald die 8 Stunden erreicht sind, verlängert sich die Fachbewilligung automatisch um 5 Jahre.
Text: Stephan Wroblewski, Ackerbauberater Arenenberg
