Auf der Geschäftsstelle des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft gehen Reklamationen von Gemeinden ein, dass “2 x Nein”-Plakate auf öffentlichem Grund, an Gartenzäunen etc. angebracht wurden. Abstimmungsplakate dürfen nach Reglement frühestens sechs Wochen vor der Abstimmung aufgestellt werden. Sind Plakate an anderen Stellen wie an der eigenen Haus- oder Stallwand angebracht, können die Behörden diese kostenpflichtig entfernen.
Bitte beachten Sie die geltenden Richtlinien und entfernen Sie Plakate, welche nicht konform angebracht wurden. Weitere Informationen sind hier zu finden: